Singapur ist ein wirtschaftlich hoch entwickelter Stadtstaat. Das Pro-Kopf-Einkommen betrug im Jahre 2007 rd. 25.725 €. Der Regierung ist es weitgehend gelungen, den jungen Staat (Unabhängigkeit am 9. August 1965) außenpolitisch abzusichern, Stabilität im Innern zu gewährleisten und die Wirtschaftskraft rasch zu steigern. Die Einwohnerzahl beträgt derzeit rd. 4,58
Mio., wovon etwa 22 % Ausländer sind. Diese sind überwiegend als sog. „foreign expats“, Hilfsarbeiter oder Hausangestellte tätig. Die einheimische Bevölkerung setzt sich aus einer Vielfalt von Gruppen zusammen: 75,2 % chinesischen, 13,6 % malaiischen, 8,8 % indischen und 2,4 % sonstigen Ursprungs.
Die Amtssprache in Singapur ist Englisch.
Deutsche erhalten bei Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 90 Tage.
In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu überschreiten, da dies u.U. mit hohen Geld- und im Ausnahmefall bei Männern sogar mit Prügelstrafen geahndet werden kann.
Ein gültiger Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten wird benötigt. Kinderreisepass und Kinderausweise mit Lichtbild werden anerkannt; es empfiehlt sich aber auch für Kinder mit einem eigenen Reisepass einzureisen (aufgrund des Platzmangels an Visa-Seiten), insbesondere wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Singapur bzw. Südostasien aufhalten wird. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils genügt zur Einreise. Das Kind muss dann jedoch vom entsprechenden Elternteil begleitet werden. Eine Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich.
